Welche Maßnahmen können wir fördern?
Gemäß unserer Satzung vom 27.01.2024 fördern wir Vereine und Institutionen innerhalb des DJB bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Judo-Kata. Förderfähige Maßnahmen in diesem Sinne sind:
- Kata-spezifische Maßnahmen in Deutschland, die von Mitgliedsverbänden und Vereinen innerhalb des Deutscher Judo-Bund e.V. (DJB) durchgeführt werden (z.B. Lehrgänge, Seminare, Wettkämpfe usw.)
- Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen innerhalb der EJU/IJF oder ihrer nationalen Verbände.
Die unmittelbare Förderung von Einzeljudoka ist ausgeschlossen. Anträge auf Förderung können daher ausschließlich von Judovereinen/-verbänden innerhalb des DJB gestellt werden.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wird eine anteilige Fördersumme an den Antragsteller ausgezahlt.