Welche Maßnahmen können wir fördern?

Gemäß unserer Satzung vom 27.01.2024 fördern wir Vereine und Institutionen innerhalb des DJB bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Judo-Kata. Förderfähige Maßnahmen in diesem Sinne sind:

  • Kata-spezifische Maßnahmen in Deutschland, die von Mitgliedsverbänden und Vereinen innerhalb des Deutscher Judo-Bund e.V. (DJB) durchgeführt werden (z.B. Lehrgänge, Seminare, Wettkämpfe usw.)
  • Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Wettkämpfen innerhalb der EJU/IJF oder ihrer nationalen Verbände.

Die unmittelbare Förderung von Einzeljudoka ist ausgeschlossen. Anträge auf Förderung können daher ausschließlich von Judovereinen/-verbänden innerhalb des DJB gestellt werden.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wird eine anteilige Fördersumme an den Antragsteller ausgezahlt.

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